Gesichtschirurgie

Die Korrektur der sogenannten «Schlupflider» erfolgt chirurgisch durch Entfernung der altersbedingt entstandenen überschüssigen Lidhaut, gegebenenfalls zusammen mit Muskulatur und Fettgewebe. Ist die Ursache bedingt oder stark mitbedingt durch ein zu starkes Absinken der Augenbrauen (sogenannte «Brauenptose») muss diese chirurgisch ebenfalls korrigiert werden um ein ästhetisch ansprechendes Resultat zu erhalten.

 

Ziel des Eingriffs: Je nach Ausgangssituation eine «Verjüngung» der Augenpartie und/oder die Schaffung eines freien Blickfeldes.

 

Operationsdauer: Knapp eine Stunde.

 

Schmerzausschaltung: Lokalanästhesie oder Lokalanästhesie mit Dämmerschlaf (empfohlen).

 

Nachkontrollen: Durch den Operateur am ersten und vierten Tag nach der Operation, Nahtentfernung nach einer Woche.

 

«Gesellschaftsfähigkeit» nach: 10-14 Tage.

 

Spezielles: In manchen Fällen ist vorab eine augenärztliche Untersuchung erforderlich. Bei deutlicher Einschränkung des Gesichtsfeldes besteht unter Umständen für den operativen Eingriff Leistungspflicht seitens der obligatorischen Krankenversicherung.

 

Kosten: CHF 2’500.— in Lokalanästhesie/Dämmerschlaf (Vorbesprechung, Operation, Medikamente, Nachkontrollen, allfällige Korrektureingriffe).

Die Korrektur der sogenannten «Tränensäcke», erfolgt chirurgisch durch Entfernung der altersbedingt entstandenen überschüssigen Lidhaut gegebenenfalls zusammen mit Muskulatur und Fettgewebe oder auch durch Umverteilen des Fettgewebes. Die Schnittführung verläuft nahezu unauffällig etwas unterhalb der Wimpernreihe und wird nach seitlich etwa 1 cm über den Augenwinkel fortgesetzt. Bei jüngeren Patienten ohne Hautüberschluss kann die Schnittführung auch von der Innenseite des Lids, also im Bindehautsack erfolgen, allerdings nur, wenn keine Haut, sondern aus der Augenhöhle vorgelagertes Fett entfernt oder umverteilt werden muss.

Unter Umständen kann eine Verbesserung auch nichtoperativ durch eine Korrektur der «Tränenrinne» mit einem Filler (Hyaluronsäure) erfolgreich sein.

 

Ziel des Eingriffs: Je nach Ausgangssituation eine «Verjüngung» der Augenpartie und frischeres Aussehen.

 

Operationsdauer: Knapp eine Stunde.

 

Schmerzausschaltung: Lokalanästhesie oder Lokalanästhesie mit Dämmerschlaf (empfohlen).

 

Nachkontrollen: Durch den Operateur am ersten und vierten Tag nach der Operation, Nahtentfernung nach einer Woche.

 

«Gesellschaftsfähig» nach: 10-14 Tage.

 

Spezielles: Teilweise ist vorab eine augenärztliche Untersuchung erforderlich. Bei starker Einschränkung des Gesichtsfelds besteht unter Umständen für den operativen Eingriff Leistungspflicht seitens der obligatorischen Krankenversicherung.

 

Kosten: CHF 3’500.- in Lokalanästhesie/Dämmerschlaf (Vorbesprechung, Operation, Medikamente, Nachkontrollen, allfällige Korrektureingriffe).

Ein zu kurzes oder zu kräftiges Kinn ist häufig vergesellschaftet mit einer Fehlstellung der Kiefer und der Zähne. Geht es um die kausale Gesamtbehandlung ist in der Regel ein umfangreiches kombiniert kieferorthopädisches-kieferchirurgisches Vorgehen erforderlich. Geht es nur um kleinere Korrekturen – in der grossen Mehrheit sind dies Unterkiefer- oder Kinnrücklagen mit fliehendem Kinn – kann man eine aufbauende Kinnplastik durch verschieben des Unterkieferrandes ohne Einbringen von Fremdmaterial (Implantaten) durchführen. Der Eingriff erfolgt von der Mundhöhle aus, ohne äusseren Schnitte in der Haut.

 

Ziel des Eingriffs: Aufbau eines zurückliegenden, fliehenden Kinnes.

 

Operationsdauer: 1,5 bis 2 Stunden.

 

Schmerzausschaltung: Lokalanästhesie oder Lokalanästhesie mit Dämmerschlaf (empfohlen), eventuell Allgemeinnarkose.

 

Nachkontrollen: Durch den Operateur am ersten und vierten Tag nach der Operation, Nahtentfernung nach einer Woche.

 

«Gesellschaftsfähig» nach: 10-14 Tage.

 

Spezielles: Meist kann die Operation durch das scheibenförmige Verschieben des Unterkieferrandes nach vorn ohne den Einsatz von körperfremdem Material (Implantaten) durchgeführt werden. Unter Umständen erfolgt ein kleinerer Zweiteingriff zur Entfernung der Fixierungsschrauben nach Ausheilung des Kinns in neuer Position.

 

Kosten: CHF 6’500.- in Lokalanästhesie/Dämmerschlaf (Vorbesprechung, Operation, Medikamente, Nachkontrollen, allfällige Korrektureingriffe).

Normalerweise beträgt der Winkel zwischen der Ohrmuschel und dem Schädel etwa 20-30° und der Rand der Ohrmuschel ist etwa 1,5 bis 2 cm vom Kopf entfernt. Liegen die Werte darüber, spricht man von einem Abstehohr. Eine Korrektur des Abstehohrs kann je nach zugrunde liegender Ursache durch eine Reduktion des Ohrmuschelknorpels und/oder einer stärkeren Faltung des Ohres erzielt werden. Normalerweise erfolgt die Schnittführung für den Eingriff im nicht sichtbaren Bereich auf der Ohrrückseite.

 

Ziel des Eingriffs: Unauffällige, dem Kopf im üblichen Winkel anliegende Ohren.

 

Operationsdauer: 1 bis 1,5 Stunden.

 

Schmerzausschaltung: Lokalanästhesie eventuell mit Dämmerschlaf, sehr selten Allgemeinnarkose.

 

Nachkontrollen: Durch den Operateur am ersten und vierten Tag nach der Operation, Nahtentfernung nach einer Woche.

 

«Gesellschaftsfähig» nach: 7-10 Tagen.

 

Spezielles: Tragen eines Stirnbandes zur Nacht für die ersten 4-6 Wochen nach der Operation.

 

Kosten: CHF 3’000.- in Lokalanästhesie/ Dämmerschlaf (Vorbesprechung, Operation, Medikamente, Nachkontrollen, allfällige Korrektureingriffe).

Narben, in der Regel nach Unfällen, können kosmetisch sehr auffällig und störend sein. Es können hypertrophe Narben und Keloide (überschiessende Narbenbildungen) entstehen, die teilweise sehr schwierig zur behandeln sind. Neben konservativen Behandlungsverfahren wie Needling und Injektion von körpereigenem plättchenreichem Blutplasma (PRP platelet rich plasma) oder konditioniertem Serum sind auch operative Korrekturen möglich. Hierbei können die Narben verschmälert und/oder die Schnittführung optisch günstig in bestehende Hautfalten oder ästhetische Einheiten verlagert werden. Unter Umständen müssen Nachbehandlungen mit Silikonfolien oder Salben, Injektionen von Kortison oder Narbenmobilisierungen durch einen Physiotherapeuten durchgeführt werden.

 

Ziel des Eingriffs: Unauffällige Narben.

 

Operationsdauer: In Abhängigkeit der Grösse der Narbe.

 

Schmerzausschaltung: Lokalanästhesie eventuell mit Dämmerschlaf, sehr selten Allgemeinnarkose.

 

Nachkontrollen: Durch den Operateur am ersten und vierten Tag nach der Operation, Nahtentfernung nach einer Woche.

 

«Gesellschaftsfähig» nach: meist sofort.

 

Spezielles: Gefahr der erneuten Bildung eines Keloids oder hypertrophen Narbe.

 

Kosten: Je nach Umfang CHF 500-1000 in Lokalanästhesie (Vorbesprechung, Operation, Medikamente, Nachkontrollen, allfällige Korrektureingriffe).

Der weisse Hautkrebs (Basalzellkarzinom) ist mit etwa 170 Neuerkrankungen pro 100 000 Einwohnern und Jahr der häufigste bösartige Tumor des Menschen. Er ist überwiegend im Gesicht lokalisiert und ein langsam wachsender, lokal zerstörender Hauttumor der extrem selten metastasiert. Die Methode erster Wahl ist die chirurgische Entfernung im Gesunden in Zusammenarbeit mit einem Dermatopathologen. In Abhängigkeit der Grösse und der Ausdehnung kommt dem Gesichtschirurgen hierbei wesentliche Bedeutung zu, da häufig plastisch-rekonstruktive Massnahmen ergriffen werden müssen um ein für den Patienten optimales ästhetisches Ergebnis zu erzielen

Das Plattenepithelkarzinom der Gesichtshaut ist seltener als das Basalzellkarzinom, grössere Tumoren können hier – wenn auch selten – metastasieren. Auch hier stehen die chirurgische Entfernung und die plastische Rekonstruktion im Vordergrund.

Der schwarze Hautkrebs (Melanom) ist noch seltener und nur in etwa zu 15% im Gesicht lokalisiert. In Abhängigkeit der Ausdehnung und der Typisierung des Melanoms erfolgt die Behandlung in der Regel interdisziplinär (Dermatologen, Dermatopathologen, Chirurgen, Onkologen, Radioonkologen) entsprechend definierter Leitlinien.

 

Ziel des Eingriffs: Komplette Tumorentfernung und plastische Rekonstruktion mit optimalem Ergebnis in Funktion und Ästhetik.

 

Operationsdauer: In Abhängigkeit der Grösse und der Lokalisation. In der Regel zweizeitiges Vorgehen: Plastische Rekonstruktion erst nach feingeweblich definitiv bestätigter Tumorfreiheit der Ränder des Tumorresektates.

 

Schmerzausschaltung: Lokalanästhesie eventuell mit Dämmerschlaf, Allgemeinnarkose.

 

Nachkontrollen: Regelmässige Tumornachsorgeuntersuchungen.

 

«Gesellschaftsfähig» nach: In Abhängigkeit der Grösse und Ausdehnung des Tumors.

 

Spezielles: Gefahr Wiederauftretens.

 

Kosten: Leistungspflicht der obligatorischen Krankenversicherung